Selbstverständnis der akj-Projekts Demo-Beobachtung
Seit knapp zwei Jahren versucht der akj Freiburg durch unabhängige Beobachtung und Berichterstattung zur freien Ausübung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) beizutragen.
Über Freiburg hinaus ist seit Jahren die Tendenz zu beobachten, dass gegen Demonstrationen aus dem linken Spektrum verschärft mit Verboten und Auflagen – häufig in Form von Allgemeinverfügungen – vorgegangen wird, dass stattfindende Versammlungen intensiv in Bild und Ton aufgezeichnet sowie von massiven Polizeikräften "begleitet" werden. Der konkrete Auslöser für unser Projekt waren einige umstrittene Polizeieinsätze anlässlich Freiburger Demonstrationen, insbesondere der aus unserer Sicht als unverhältnismäßiges Vorgehen gegen eine nicht zuvor aufgelöste Versammlung rechtswidrige „Freiburger Kessel“ vom 29. Juli 2006.

Seit den 1980er-Jahren haben verschiedene Bürgerrechtsvereinigungen, besonders das Komitee für Grundrechte und Demokratie, Demonstrationsbeobachtungen durchgeführt. Unabhängige Berichte boten in vielen Fällen ein anderes Bild vom Ablauf einer Demonstration als die offiziellen Darstellungen der Polizei. In dieser Tradition sehen wir unsere Beobachtung Freiburger Demonstrationen.
Beschränkungen der Demonstrationsfreiheit
Auch nach fast 60-jähriger Geltung des Grundgesetzes scheint bei Ordnungsämtern und Polizeiverantwortlichen die Auffassung noch weit verbreitet, eine (linke) Demonstration gefährde grundsätzlich die öffentliche Sicherheit. Diese Denkweise wird nicht nur offenbar, wenn entgegen der eindeutigen Konzeption des Versammlungsgesetzes öffentlich geäußert wird, eine Versammlung sei "nicht genehmigt" worden – als stünden Demonstrationen unter Genehmigungsvorbehalt. Dass die Teilnahme an nicht-angemeldeten Versammlungen nicht verboten ist, scheint ebenfalls immer wieder betont werden zu müssen, weil die Behörden sich erfolgreich um den gegenteiligen Eindruck bemühen. Die häufig massive Begleitung durch bewaffnete Einsatzkräfte erweckt Außenstehenden gegenüber häufig den (unzutreffenden) Eindruck, es handele sich um eine gefährliche Versammlung. Der eigentliche Inhalt der Demonstration bleibt Dritten bei einem derartigen Auftreten der Polizei verschlossen, die Kommunikation zwischen VersammlungsteilnehmerInnen und Passanten wird aktiv verhindert.
Als Grund für derartige Maßnahmen dienen allzu oft nicht durch Tatsachen belegte Spekulationen über den gewalttätigen Verlauf einer Demonstration. Sogar die unvermeidliche Behinderung des öffentlichen Personennahverkehrs wird teilweise – auch in Freiburg – als Argument für Auflagen gegenüber bzw. Verbote von Versammlungen angeführt. Angesichts dieser Entwicklung ist an den Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1985 (BVerfGE 69, 315) zu erinnern, in dem unmissverständlich formuliert wird, dass „keinesfalls jedes beliebige Interesse eine Einschränkung dieses Freiheitsrechts [rechtfertigt]; Belästigungen, die sich zwangsläufig aus der Massenhaftigkeit der Grundrechtsausübung ergeben und sich ohne Nachteile für den Veranstaltungszweck nicht vermeiden lassen, werden Dritte im allgemeinen ertragen müssen.“
Auch im Bereich der Überwachung ist bereits gängige Praxis, was das neue baden- württembergische Versammlungsgesetz erst (teilweise) zu legalisieren versucht: Eine nahezu lückenlose Videoaufzeichnung von Demonstrationen. Wo angesichts der heutigen Technik von bloßen Übersichtsaufnahmen, auf denen Personen nicht identifiziert werden können, keine Rede mehr sein kann, stellt diese Praxis einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von DemonstrantInnen wie PassantInnen dar. Mindestens so wichtig ist aber der Eingriff in die Versammlungsfreiheit: Die polizeiliche Videoüberwachung hat hier Ausmaße angenommen, die von der Wahrnehmung des Demonstrationsrechts abschrecken.
Bei vielen Demonstrationen sind zusätzlich Einzelmaßnahmen umstritten, die nur aus den konkreten Umständen heraus zu beurteilen sind. Das kann bei Identitätsfeststellungen, Platzverweisen oder der Festnahmen ebenso der Fall sein wie bei einer Versammlungsauflösung. Es liegt in der Natur insbesondere von Maßnahmen auf niedriger Eingriffsschwelle, die angesichts eines teuren und langwierigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kaum jemals offiziell überprüft werden, dass Rechtsverstöße meist unerkannt bleiben.
Unser Verständnis von Neutralität
In einer solchen Situation heißt Neutralität für uns nicht, gewissermaßen als Schiedsrichter den Demonstrierenden und der Polizei gleichermaßen fremd gegenüberzustehen. Neutral sind wir dem Inhalt einer Demonstration gegenüber, beteiligen uns also nicht an Sprechchören etc., und identifizieren uns insofern nicht mit den DemonstrantInnen. Parteilich sind wir aber in dem Sinne, dass wir für das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit eintreten und zu seiner effektiven Wahrnehmung beitragen wollen.
Die Versammlungsfreiheit ist das für eine Demokratie fundamentale Recht aller BürgerInnen und Bürger, gemeinsam „auf die Straße“ zu gehen, also ihre Meinung und ihren Protest außerhalb der Institutionen zu äußern. Demonstrationen „enthalten ein Stück ursprünglich- ungebändigter unmittelbarer Demokratie“ (Konrad Hesse) innerhalb eines partizipationsarmen Repräsentativsystems. Wie das Bundesverfassungsgericht im Brokdorf- Beschluss betont, galt „das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewußten Bürgers.“ Das Grundgesetz garantiere die Versammlungsfreiheit als „unmittelbarsten Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und als eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“. Dabei ist die Demonstrationsfreiheit gerade für Minderheiten eine Möglichkeit, einem Anliegen Gehör zu verschaffen, das in den vom Mehrheitsprinzip geprägten staatlichen Institutionen ebenso wenig zur Geltung kommt wie in den Medien.
Die Demonstrationsbeobachtung gilt daher den polizeilichen Maßnahmen gegenüber einer Versammlung. Wir hoffen, durch Dokumentation und anschließende Bewertung darüber berichten zu können, inwieweit das Vorgehen der Polizei rechtmäßig war und die Grundrechte der Demonstrierenden gewahrt wurden. Das Verhalten der Demonstrierenden beobachten und dokumentieren wir also nicht per se sondern nur insoweit, als es der Auslöser polizeilicher Maßnahmen ist. Wir sind nicht gewillt oder bereit, die Demonstration mit Blick auf eine eventuelle Ahndung von Rechtsverstößen durch DemonstrantInnen zu beobachten – was neben der häufig maßlosen polizeilichen Überwachung auch überflüssig wäre. Ebenso wenig sind wir aber "DemonstrantInnen mit anderen Mitteln": Im Gegensatz zu einem demonstrationseigenen "legal team" verstehen wir uns explizit nicht als Teil der Demonstration.
Unser bürgerrechtliches Engagement lebt gerade von der Selbständigkeit unserer Beobachtungsteams. Hier scheint es bei bisherigen Einsätzen Missverständnisse gegeben zu haben. Insbesondere beobachten wir nicht auf Anfrage oder Zuruf der Polizei, sondern ausschließlich dann, wenn wir es für notwendig oder sinnvoll halten und auch personell und organisatorisch dazu in der Lage sind. Als ehrenamtlich tätige Studierende können und wollen wir in keinem Fall einen jederzeitigen Bereitschaftsdienst garantieren. Auch im Übrigen müssen wir überzogene Erwartungen an unsere Professionalität zurückweisen. Beispielsweise kann es bei überlangen Demonstrationen vorkommen, dass wir die Veranstaltung vorzeitig verlassen.
Wie wir konkret vorgehen
Wenn wir auf geplante Demonstrationen aufmerksam werden, die nach unseren Erfahrungen aus polizeilicher Sicht als gefährlich gelten, versuchen wir die vor der Versammlung veröffentlichten Verlautbarungen zu sammeln. Im Vorfeld der Demonstration suchen wir das Gespräch mit DemonstrantInnen und Polizei, um unser Anliegen jeweils mitzuteilen. Insbesondere zu Beginn unserer Tätigkeit verlief die Kommunikation mit der linken Szene nicht optimal. Mittlerweile haben wir aber die berechtigte Hoffnung, dass zukünftige Beobachtunsgeinsätze rechtzeitig besprochen werden. Sollten die DemonstrantInnen unsere Beobachtung ablehnen, werden wir nicht gegen Ihren Willen vor Ort sein. Bei größeren Demonstrationen mit heterogenem Teilnehmerfeld, insbesondere wenn verschiedene Gruppen und Einzelpersonen zur Teilnahme aufrufen, behalten wir uns allerdings die Möglichkeit vor, ggf. auch gegen den Willen von einzelnen VeranstalterInnen zu beobachten.
Stattfindende Demonstrationsbeobachtungen werden von uns in aller Regel öffentlich angekündigt. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass Verletzungen des Versammlungsrechts zumindest teilweise unterbleiben, weil wir den Polizeieinsatz beobachten. Je nach Umständen treten wir vor Ort in deutlich erkennbaren T-Shirts (orange) oder in normaler Kleidung auf (dann mit auf Nachfrage einsehbarem BeobachterInnen-Ausweis) und dokumentieren den Ablauf der Demonstration. Wir sind dabei natürlich für TeilnehmerInnen, PassantInnen und PolizistInnen ansprechbar, mischen uns aber nicht – etwa rechtsberatend – in den Ablauf der Versammlung ein. Insbesondere übernehmen wir keine Vermittlungsfunktion bei der Absprache von Routen nicht-angemeldeter Demonstrationen. Nach Abschluss der Versammlung erstellen wir einen Bericht, den wir so zeitnah wie möglich veröffentlichen (auch hierbei muss allen Beteiligten klar sein, dass wir keine Profis sind, die sich rund um die Uhr dieser Arbeit widmen können). Wir sind gerne bereit, den Bericht nach Veröffentlichung mit DemonstrationsveranstalterInnen wie Polizei zu besprechen.
akj, Februar 2009